EU-Verordnung 2024/2847 · Der Cyber Resilience Act

Europa behandelt Software jetzt wie Lebensmittel. Alles braucht ein Zutatenetikett.

Wer Software oder ein vernetztes Gerät in der EU verkauft — eine App, einen Router, einen Sensor, ein Entwicklerwerkzeug — fällt unter den Cyber Resilience Act, egal wo das Unternehmen sitzt. Große Hersteller haben Compliance-Abteilungen. CRA Label ist für alle anderen.

Frühen Zugang sichern Kostenlose Anwendbarkeitsprüfung · keine Kreditkarte nötig

Zwei Fristen. Beide real.

Geprüft am Verordnungstext und an den Veröffentlichungen der Europäischen Kommission — nicht an der Angst-Grafik eines Anbieters. Bußgelder bis 15.000.000 € oder 2,5 % des weltweiten Umsatzes.

Sie sind hier · Juli 2026
11. Sept. 2026
Meldepflicht binnen 24 Stunden für aktiv ausgenutzte Schwachstellen & schwerwiegende Vorfälle — auch für Produkte, die bereits am Markt sind (Art. 14)
11. Dez. 2027
Volle Pflichten: SBOM, technische Dokumentation, CE-Kennzeichnung, 5 Jahre Supportzeitraum (Anhänge I & VII)

Was CRA Label macht

Repository verbinden oder Build hochladen. Sie erhalten die Unterlagen, die das Gesetz verlangt — generiert, nicht als leere Vorlage.

Anhang I

SBOM, generiert

Ihr Code und Ihre Abhängigkeiten werden in eine Software-Stückliste (CycloneDX und SPDX) überführt — das „Zutatenetikett", das die Verordnung verlangt. Maschinenlesbar plus als lesbarer Bericht.

Anhang VII

Technische Dokumentation, vorbereitet

Die geforderte technische Dokumentation, vorausgefüllt aus Ihrem Scan und geführten Fragen. Exportieren und aktuell halten, während sich Ihr Produkt ändert.

Artikel 14

Die 24-Stunden-Übung

Wenn etwas passiert, entwirft ein geführter Workflow Ihre Frühwarnung in Minuten — mit den offiziellen Meldefeldern und sichtbar laufenden 24h/72h/14-Tage-Uhren.

Nachweis

Kryptografisch signiert

Jeder Bericht wird mit Post-Quanten-Signaturen (ML-DSA, FIPS 204) signiert. Ihr Compliance-Nachweis ist manipulationssicher und Jahre später belegbar — wenn eine Behörde fragt.

Betrifft Sie das?

Der ehrliche Anwendungsbereich — die Verordnung erfasst nicht jeden, und wir tun nicht so.

Erfasst: Desktop- und Mobilsoftware, Entwicklerwerkzeuge, Firmware, IoT und vernetzte Hardware, eingebettete Systeme — jedes „Produkt mit digitalen Elementen", das in die EU verkauft wird, aus jedem Land.

Nicht erfasst: reines SaaS ohne ausgeliefertes Produkt (dafür gilt NIS2) und nicht-kommerzielle Open Source. Trifft das auf Sie zu, brauchen Sie uns wahrscheinlich nicht — unsere kostenlose Anwendbarkeitsprüfung sagt es Ihnen so oder so.

Früher Zugang

Wir nehmen die ersten 50 Unternehmen vor der Meldepflicht im September auf. Der Preis unten bleibt gesperrt, solange Sie abonniert sind.

490 € / Jahr
  • Unbegrenzte SBOM-Erzeugung, signiert
  • Generator für technische Dokumentation
  • Artikel-14-Workflow & Fristen-Uhren
  • Produktklassifizierung & Konformitätsverfahren
  • Kostenlos während der Entwicklung — Zahlung erst zum Start

Kontakt

Unsicher, ob der CRA Sie betrifft, oder erst reden, bevor Sie sich eintragen? Schreiben Sie — ein Mensch antwortet, von hello@cralabel.com.